Oberharzer Wasserregal, geschichtliche Entwicklung

Eyecatcher: Buntenbocker Wiesenteiche
Foto: Harzwasserwerke.

Zur geschichtlichen Entwicklung des Oberharzer Wasserregals

oder

Warum es im Oberharz keine Wasserwirtschaft gibt.

Von Hans Jürgen Dressel, Goslar


Es war Herzog Heinrich der Jüngere von Braunschweig-Wolfenbüttel, der durch ein kleines körperliches Gebrechen an Kriegszügen gehindert, der sich zu Beginn des 16.Jahrhunderts umso mehr tatkräftig daran machte, den bis dahin nur spärlich in die Gänge gekommenen Bergbau zwischen Clausthal und Wildemann mit seinem ausgeprägten Ideenreichtum wieder anzukurbeln.

Dass genug Erz im Gebirge war ,wusste er, und das es oft und viel regnete und Flüsse und Rinnsale meist gut gefüllt waren, ermunterte ihn zur Nutzung jener kinetischen Energie, des fließenden Wassers für die Förderung der unter Tage gebrochenen Erze.

Allerdings war der Harz ziemlich unbewohnt, und damit sich das änderte, ließ der agile Herzog 1525 in Bad Grund die erste sogenannte" Bergfreiheit" verkünden: Bergbauwilligen (Mutern) wurden neben Steuerfreiheit, Straferlass, Freistellung vom Wehrdienst auch die Nutzung von Oberflächenwasser und Quell- und Grundwasser für die Beaufschlagung ihrer Wasserräder kostenlos gestattet. Und da eine Wasserrechtsregelung für die Allgemeinheit erst viel später erfolgte, war hiermit das noch heute geltende "Oberharzer Wasserregal" als Hoheitsrecht der Landesherrschaft geboren.

Schwerpunkt für den sich wohl in der Tiefe als auch in der Fläche ausbreitenden Bergbau war die Clausthaler Hochebene, deren natürlichen Wasservorkommen dadurch bald nicht mehr ausreichten.
Die Landesherrschaft sah sich daher gezwungen, in den Tälern auf eigene Kosten Speicherteiche anzulegen und Sammelgräben bauen zu lasse, um Wasser aus angrenzenden Flussgebieten überzuleiten.
Auch die Muter mussten sich an den Kosten für die wasserbaulichen Anlagen beteiligen. Weil sie aber das gewonnene Silber nur an die Landesherrschaft und zu einem von dieser diktierten Preis verkaufen durften, gerieten sie schnell in die Schuldenfalle und konnten letztendlich nur durch die Übertragung von Anteilen an ihrem Grubenbereich an die Landesherrschaft von ihrer Schuld loskommen.

Das zwischenzeitlich als Landesherr fungierende Königreich Hannover löste unter diesem Aspekt am 1. Januar 1864 die noch freien Kuxe (Bodenrechte an einem Bergwerk) ab und machte sich damit zum Alleineigentümer am Oberharzer Bergbau und zugleich Inhaber des für den Betrieb erforderlichen "Oberharzer Wasserregal".
In weiteren Rechtsnachfolgen erließ Preußen im Jahre 1913 sein eigenes Wassergesetz, in dem das "Regal" in vollem Umfang aufrechterhalten blieb. Wozu es auch nur eines einzigen Paragraphen bedurfte. ( 381)

Nach dem zweiten Weltkrieg war dann das 1946 gegründete Land Niedersachsen der oberste Wasserherr. Zuvor hatte sich Preußen bereits 1923/26 von allen seinen wirtschaftlichen Besitztümern getrennt und diese in eine "Preußische Bergwerks- und Hütten Aktiengesellschaft" mit Sitz in Berlin eingebracht, wozu auch die Beteiligungen an den Oberharzer und Unterharzer Bergwerks und Hüttenbetrieben und natürlich auch unser "Oberharzer Wasserregal" gehören.

Im Juni 1960 verabschiedete Niedersachsen sein eigenes Wassergesetz. Und trotz Drängen der landeseigenen Harzwasserwerke, denen aufgrund der Dominanz des "Regal" jährlich 14Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Einzugsgebiet der 1955 fertiggestellten Okertalsperre entgingen, ließ sich das Parlament nicht von der Lobby beeinflussen und bestätigte das "Regal" in seinem Bestand. Wenn auch mit recht kostspieligen Auflagen für die Preussag, die mit dem Recht seit 1926 beliehen war.

Auch nach dem Verzicht der Preussag auf das "Regal" und vor dem Verkauf der Harzwasserwerke an ein privates Konsortium wurde es abermals per Gesetz im Jahre 1996 festgeschrieben. Einen ganz besonderen Schutz erfuhren die gesamten Baulichen Anlagen zwischen dem Brockenfeld und Gittelde am westlichen Harzrand durch die Ausrufung als Kulturdenkmal 1978.

Die Preussag und ihre Rechtsvorgänger haben mit dem Wasserschatz des Oberharzes und den baulichen Anlagen, die für die Nutzung der Energie des fließenden Wassers in den Bergwerk- und Hüttenbetrieben erforderlich waren, Wasserräder beaufschlagt bis Anfang des 20. Jahrhunderts und anschließend umweltfreundliche Energie für den Eigenbedarf erzeugt.

Ferner wurden in geringen Maße Hydrokompressoren zur Gewinnung von Pressluft für die Untertagearbeit mit dem Wasser betrieben. Weiterhin gestatte die Preussag den Oberharzer Kommunen die Entnahme von Trinkwasser aus einigen Teichen und Wasserlösungsstollen gegen lediglich eine Anerkennungsgebühr.

Das dem Geltungsbereich des Oberharzer Wasserregal für die Bergbau und Hüttenbetriebe entzogene Wasser hat seiner Bestimmung gemäß stets nur zur Energiegewinnung gedient und ist niemals Wirtschaftsgut gewesen! Man fragt sich , was das Wissenschaftsministerium geritten hat, der UNESCO den profanen Begriff "Wasserwirtschaft" unterzuschieben.

Goslar, 26.09.13.

Golcher, Hans (1968): 1000 Jahre Harzer Bergbau - Rechtsgeschichtliche Aspekte: Erzmetall Heft 8: Goslar.

Quelle Bild: http://www.karstwanderweg.de/publika/ohwr/index.gif Stand 09.09.2016.